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Salzgehalt statt Natriumwert

Salzgehalt statt Natriumwert

Kennzeichnungspflicht ab Ende 2016

Die Deutschen essen zu viel Salz, durchschnittlich sieben bis neun Gramm pro Tag. Ein Großteil davon versteckt sich in Brot. Bisher waren die Verbraucher, die darüber Bescheid wissen wollten, auf freiwillige Angaben der Hersteller angewiesen. Ab Ende 2016 muss der Salzgehalt auf jeder Verpackung stehen.

Versteckte Salzfallen

Salz, das “weiße Gold“, gibt vielen Lebensmitteln erst die richtige Würze. Doch zu viel Salz schadet dem Herz-Kreislauf-System. Es drohen Bluthochdruck und erhöhtes Risiko für Schlaganfälle. Die Experten empfehlen einen täglichen Salzkonsum von maximal sechs Gramm. Das entspricht einem gestrichenen Teelöffel. Dabei entscheidet nicht das Salz aus dem Salzstreuer. Problematisch ist etwa Brot, denn Brot ist in Deutschland die wichtigste Salz-Quelle. Auch viele Fertigprodukte enthalten häufig deutlich mehr Salz, als uns bewusst ist.
Rechnen ist gefragt
Aktuell sind die Hersteller nicht dazu verpflichtet, den Salzgehalt ihrer Waren auf der Verpackung anzugeben. Wenn sie es freiwillig tun, dann zwingend in Form des Natriumwertes. Zusätzlich dazu ist die Angabe des konkreten Salzgehaltes erlaubt. Natrium ist ein Mineralstoff im Salz. Multipliziert man den Natriumwert in Gramm mit 2,5, erhält man den tatsächlichen Salzgehalt. Der Verbraucher muss also bisher mit dem Taschenrechner zum Einkaufen gehen.
Informationen auf einen Blick

Damit ist ab dem 13. Dezember 2014 Schluss. Dann müssen Hersteller EU-weit bei der freiwilligen Kennzeichnung den Salzgehalt statt des Natriumwertes auf der Verpackung angeben. So sieht man auf den ersten Blick, wie viel Salz in welchem Lebensmittel steckt. Ab Ende 2016 tritt dann eine neue EU-Verordnung in Kraft. Sie verpflichtet alle Hersteller dazu, den Kaloriengehalt und die Mengen an Salz, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Eiweiß und Zucker in einer Tabelle anzugeben. Die Werte müssen sich auf 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter beziehen. Zusätzliche Angaben pro Portion sind erlaubt. Die neue Verordnung hilft Verbrauchern, künftig den Nährwertgehalt eines Produktes schnell einzuschätzen, einfach und ohne Rechnerei.

| Anne Jantos/ Verbraucherzentrale NRW ; Bildrechte: